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   VG Frankfurt/Main, 13.09.2013 - 9 L 1922/13.F   

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https://dejure.org/2013,31416
VG Frankfurt/Main, 13.09.2013 - 9 L 1922/13.F (https://dejure.org/2013,31416)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.09.2013 - 9 L 1922/13.F (https://dejure.org/2013,31416)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. September 2013 - 9 L 1922/13.F (https://dejure.org/2013,31416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Beurteilungs und Beförderungsrichtlinien des Polizeipräsidiums Südosthessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilungs und Beförderungsrichtlinien des Polizeipräsidiums Südosthessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.09.2013 - 9 L 1922/13
    Denn ein im Auswahlverfahren unterlegener Bewerber kann in einem Hauptsacheverfahren nur dann gegen die Ernennung des für die Stelle ausgewählten Konkurrenten vorgehen, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - E 138, 102, 108 f. Rn. 27).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.09.2013 - 9 L 1922/13
    Dies ist ein unabdingbares Gebot der Gleichbehandlung aller Bewerber (vgl. zur Anwendung insoweit vergleichbarer Beurteilungsrichtlinien BVerwG, U. v. 02.03.2000, 2 C 7/99 - juris Rdn. 18 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 1 B 412/08

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Polizeibeamten durch die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.09.2013 - 9 L 1922/13
    Dies ist anerkanntermaßen ein Zeitraum, der schon lang genug ist, um relevante Leistungssteigerungen gegebenenfalls feststellen zu können (vgl. OVG Münster, B. v. 28.08.2008, 1 B 412/08 - juris Rdn. 13, sowie die dort aufgeführten Nachweise aus der Verwaltungspraxis).
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